Häufig gestellte Fragen
Mitgliedschaft
Wie hoch sind die Genossenschaftsanteile, die ich erwerben muss?
Um Mitglied zu werden, müssen Sie zwei Geschäftsanteile á 260 € sowie ein Eintrittsgeld von 15,50 € einzahlen. Weitere vier Geschäftsanteile á 260 € sind notwendig, sobald Sie eine Wohnung anmieten.
Wie lange ist die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft und wann erfolgt die Auszahlung?
Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr. Sie beginnt jeweils zum 01.01. des Folgejahres und endet zum 31.12. des Folgejahres. Die Auszahlung erfolgt in der zweiten Jahreshälfte des darauffolgenden Jahres kurz nach der Mitgliederversammlung.
Kann ich meine Mitgliedschaft übertragen?
Ja. Die Mitgliedschaft kann auf einen Dritten übertragen werden. Bitte beachten Sie, dass die Mitgliedsnummer nicht mit übertragen wird. Der Erwerber erhält eine neue Mitgliedsnummer. Für die Übertragung sprechen Sie uns gerne an!
Was passiert im Todesfall mit meinen Anteilen?
Bei einem Sterbefall hat der Erbe das Recht, die Mitgliedschaft fortzusetzen oder zu beenden. Sofern es sich um einen im Haushalt lebenden Ehepartner handelt, wird die Mitgliedschaft auf diesen überschrieben. Hier bitten wir Sie, uns anzusprechen.
Dauernutzungsverhältnis
Muss ich noch eine zusätzliche Kaution zahlen?
Nein. Es sind lediglich die sechs Genossenschaftsanteile in Höhe von insgesamt 1.560 € notwendig.
Wie muss die Kündigung des Dauernutzungsvertrags erfolgen und wann endet das Nutzungsverhältnis?
Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen sowie eigenhändig unterschrieben sein.
Eine Kündigung per E-Mail ist nicht wirksam. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats in unserer Geschäftsstelle vorliegen.
Wie kann ich mich auf eine Wohnung bewerben?
Die Bewerbung auf eine Wohnung erfolgt ausschließlich Online über unsere Website:
Bei der Vergabe von Wohnungen richten wir uns entsprechend nach unseren geltenden Vergaberichtlinien.
In welchem Zustand ist die Wohnung bei der Kündigung zurückzugeben?
Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses muss die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben werden. Änderungen, die das Mitglied in der überlassenen Wohnung vorgenommen hat, müssen spätestens bis zur Beendigung des Nutzungsverhältnisses in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.
Ich möchte eine Garage oder einen Stellplatz anmieten. An wen wende ich mich?
Auskunft über eine freie Garage oder einen Stellplatz in Ihrer Liegenschaft erhalten Sie bei Frau Monique Heil, Tel. 0211 – 20 99 49-10 oder per E-Mail heil[at]wbg-erkrath.de.
Wie melde ich einen Schaden?
Wenn Sie einen Schaden in Ihrer Wohnung oder im Haus melden möchten, können Sie die Schadensmeldung an info[at]wbg-erkrath.de senden. Um Ihren Schaden best- und schnellstmöglich bearbeiten zu können, bitten wir um eine ausführliche Schilderung unter Benennung der Schadensart und des Schadensorts sowie entsprechende Fotos.
Wie reiche ich eine Beschwerde ein?
Bei der Beschwerdemeldung verhält es sich ähnlich wie bei der v. g. Schadensmeldung. Schildern Sie uns so detailliert wie möglich den Grund für Ihre Beschwerde, das Datum sowie Uhrzeit, über was/wen Sie sich beschweren und reichen Sie uns, wenn möglich, Fotos ein. Auch dies hat schriftlich zu erfolgen. Sofern es sich um wiederkehrende Beschwerden in Bezug auf Ruhestörung handelt, führen Sie bitte ein Lärmprotokoll.
Unsere Ruhezeiten
Unsere allgemeinen Ruhezeiten gelten von 13.00 – 15.00 Uhr sowie von 22.00 – 7.00 Uhr. Wir bitten Sie, diese Ruhezeiten einzuhalten und Rücksicht auf Ihre Nachbarn zu nehmen.
Mülltrennung und Sperrmüll
Wie trenne ich eigentlich richtig? Was gehört in welche Tonne? Unter dem nachfolgenden Link können Sie nachlesen, wie Sie Ihren Müll ordnungsgemäß entsorgen. Durch richtige Mülltrennung lässt sich Tonnenvolumen und somit Kosten sparen! Bei falscher Mülltrennung kann es durchaus vorkommen, dass die Tonne seitens der Stadt Erkrath nicht geleert wird.
Stadt Erkrath: Gängige Abfallarten
Sperrmüll ist bei der Stadt Erkrath anzumelden und die Abholung für Sie kostenfrei. Hier können Sie nachlesen, welche Gegenstände als Sperrmüll bezeichnet werden dürfen und gelangen zudem zum Anmeldeformular.
Was ist eine bauliche Veränderung?
Unter einer baulichen Veränderung versteht man sämtliche Maßnahmen, für die ein Eingriff in die Bausubstanz der Wohnung notwendig ist wie z.B. Wanddurchbrüche, Türerweiterungen oder Veränderungen an Türen und Fenstern. Aber auch das Verlegen von Laminat, Fliesen etc. ist eine bauliche Veränderung. Sie benötigen vor Ausführung der Arbeiten unsere schriftliche Zustimmung. Ebenso verpflichten Sie sich zu diesem Zeitpunkt, dass Sie bei Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen.