Wer eine Wohnung bei der WBG Erkrath mieten möchte, muss eine Voraussetzung erfüllen: Man muss Mitglied unserer Genossenschaft sein, also Geschäftsanteile zeichnen. Diese Regeln gelten für die WBG Erkrath:
Sollten Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen, bekommen Sie das Geld – mit Ausnahme des Eintrittsgeldes – zurück. Dies dauert ein Jahr, da Sie ausschließlich am Ende eines Geschäftsjahres zum Ende des nächsten Jahres kündigen können. Möglicherweise sind Sie zu diesem Zeitpunkt schon ausgezogen. Bitte beachten Sie: Bei Ihrer Einlage handelt es sich nicht um eine Kaution, sondern eine Mitgliedschaft. Deshalb dauert der Prozess länger.