Vorstand
Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft und leitet sie unter Beachtung der in Gesetz und Satzung festgelegten Bestimmungen in eigener Verantwortung. Er besteht heute aus einem hauptamtlichen Geschäftsführer und zwei nebenamtlichen Vorstandsmitgliedern. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstände in der Regel auf fünf Jahre. Ihre Wiederbestellung ist zulässig.
Die Vorstandsmitglieder der Genossenschaft sind Christian Frank (hauptamtlich), Detlef Ehlert sowie Thorsten Schmitz (beide nebenamtlich).
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat, ein weiteres Organ der Genossenschaft, berät und überwacht den Vorstand der Genossenschaft in seiner Geschäftsführung. Er besteht aus sechs Mitgliedern und wird von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. Alljährlich steht 1/3 der Mitglieder zur Wahl. Vorstand und Aufsichtsrat legen gemeinsam die Unternehmensausrichtung fest. Sie beschließen die Grundsätze für die Vergabe von Wohnungen, die Wohnungsbewirtschaftung, den Ankauf von Grundstücken und die Investitionstätigkeiten.
Aktuell gehören dem Aufsichtsrat an: Vorsitzender Michael Henseler, stellv. Vorsitzende Christine Illgner, Monika Pütz, Bodo Heinig und Uli Schimschock.
Mitgliederversammlung
Wichtigstes Organ einer Genossenschaft ist die Mitgliederversammlung. In der Mitgliederversammlung gilt: ein Mitglied, eine Stimme. Die Höhe der Kapitalbeteiligung bleibt außer acht. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören die Feststellung des Jahresabschlusses mit der Gewinnverwendung, die Wahl des Aufsichtsrates und die Beschlussfassung über die Satzung.